Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/08/0156

Ra 2022/08/0156Verwaltungsgerichtshof06.02.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/08/0156

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.02.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022080156.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Österreichische Gesundheitskasse hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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