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Ra 2022/08/0137•Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/08/0137
Ra 2022/08/0137Verwaltungsgerichtshof23.02.2023
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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