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Ra 2022/08/0135•Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/08/0135
Ra 2022/08/0135Verwaltungsgerichtshof17.02.2023
Ermessen VwRallg8
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Revisionswerber hat der Österreichischen Gesundheitskasse Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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