Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/07/0222

Ra 2022/07/0222Verwaltungsgerichtshof11.07.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/07/0222

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.07.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022070222.L00

Spruch

Die Revisionen werden zurückgewiesen.

Die revisionswerbenden Parteien haben der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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