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Ra 2022/07/0188•Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/07/0188
Ra 2022/07/0188Verwaltungsgerichtshof23.02.2023
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Revisionswerber hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Der Antrag der belangten Behörde auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird abgewiesen.
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