Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/07/0187

Ra 2022/07/0187Verwaltungsgerichtshof06.07.2023

Regest

Anforderung an ein Gutachten Besondere Rechtsgebiete Beweismittel Sachverständigenbeweis Gutachten rechtliche Beurteilung Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Sachverständiger Aufgaben Verfahrensbestimmungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/07/0187

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.07.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022070187.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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