Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/07/0081

Ra 2022/07/0081Verwaltungsgerichtshof06.07.2023

Regest

Allgemein Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Inhalt der Berufungsentscheidung Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Verfahrensbestimmungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/07/0081

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.07.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022070081.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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