Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/07/0045

Ra 2022/07/0045Verwaltungsgerichtshof04.07.2023

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/07/0045

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.07.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022070045.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der Revisionswerber hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Der Antrag der belangten Behörde vor dem Verwaltungsgericht auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird abgewiesen.

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