Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/07/0038

Ra 2022/07/0038Verwaltungsgerichtshof13.02.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/07/0038

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.02.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022070038.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die revisionswerbenden Parteien haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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