Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/07/0036

Ra 2022/07/0036Verwaltungsgerichtshof16.11.2022

Regest

Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Verfahrensbestimmungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/07/0036

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.11.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022070036.L02

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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