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Ra 2022/07/0021•Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/07/0021
Ra 2022/07/0021Verwaltungsgerichtshof07.02.2023
Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Antrag der belangten Behörde auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird abgewiesen.
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