Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/07/0021

Ra 2022/07/0021Verwaltungsgerichtshof07.02.2023

Regest

Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/07/0021

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.02.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022070021.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der Antrag der belangten Behörde auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird abgewiesen.

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