Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/07/0012

Ra 2022/07/0012Verwaltungsgerichtshof16.11.2022

Regest

Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Verfahrensbestimmungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/07/0012

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.11.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022070012.L01

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.