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Ra 2022/07/0012•Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/07/0012
Ra 2022/07/0012Verwaltungsgerichtshof16.11.2022
Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Verfahrensbestimmungen
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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