projekte
Ra 2022/07/0004•Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/07/0004
Ra 2022/07/0004Verwaltungsgerichtshof06.02.2023
Besondere Rechtsgebiete Ermessen VwRallg8
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Das Land Steiermark hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.