Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/06/0122

Ra 2022/06/0122Verwaltungsgerichtshof10.07.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/06/0122

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.07.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022060122.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die Revisionswerber haben der Gemeinde Jochberg Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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