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Ra 2022/06/0061•Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/06/0061
Ra 2022/06/0061Verwaltungsgerichtshof10.11.2022
Baubewilligung BauRallg6 Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Revisionswerber hat den erst und zweitmitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
Die Revisionsbeantwortung der dritt und viertmitbeteiligten Partei wird zurückgewiesen.
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