Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/06/0061

Ra 2022/06/0061Verwaltungsgerichtshof10.11.2022

Regest

Baubewilligung BauRallg6 Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/06/0061

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.11.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022060061.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der Revisionswerber hat den erst und zweitmitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Die Revisionsbeantwortung der dritt und viertmitbeteiligten Partei wird zurückgewiesen.

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