Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/06/0010

Ra 2022/06/0010Verwaltungsgerichtshof20.04.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/06/0010

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.04.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022060010.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Gemeinde Nüziders hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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