Verwaltungsgerichtshof Ro 2022/06/0001

Ro 2022/06/0001Verwaltungsgerichtshof07.07.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2022/06/0001

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.07.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RO2022060001.J00

Spruch

Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Kostenersatz findet nicht statt.

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