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Ra 2022/05/0060•Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/05/0060
Ra 2022/05/0060Verwaltungsgerichtshof21.07.2022
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2
Die angefochtenen Erkenntnisse werden jeweils wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Die Bundeshauptstadt Wien hat den erst bis sechstrevisionswerbenden Parteien jeweils Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Die Mehrbegehren der erst bis sechstrevisionswerbenden Parteien werden jeweils abgewiesen.
Die Bundeshauptstadt Wien hat den siebent und achtrevisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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