Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/05/0060

Ra 2022/05/0060Verwaltungsgerichtshof21.07.2022

Regest

Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/05/0060

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.07.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022050060.L01

Spruch

Die angefochtenen Erkenntnisse werden jeweils wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat den erst bis sechstrevisionswerbenden Parteien jeweils Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Die Mehrbegehren der erst bis sechstrevisionswerbenden Parteien werden jeweils abgewiesen.

Die Bundeshauptstadt Wien hat den siebent und achtrevisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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