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Ra 2022/05/0033•Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/05/0033
Ra 2022/05/0033Verwaltungsgerichtshof21.07.2022
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2
Die angefochtenen Erkenntnisse werden jeweils wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Die Bundeshauptstadt Wien hat den revisionswerbenden Parteien jeweils Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Die Mehrbegehren werden jeweils abgewiesen.
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