Verwaltungsgerichtshof Ro 2022/04/0021

Ro 2022/04/0021Verwaltungsgerichtshof10.07.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2022/04/0021

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.07.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RO2022040021.J00

Spruch

Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Antrag der mitbeteiligten Partei auf Aufwandersatz wird abgewiesen.

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