Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/03/0209

Ra 2022/03/0209Verwaltungsgerichtshof03.02.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/03/0209

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.02.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022030209.L00

Spruch

Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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