Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/03/0167

Ra 2022/03/0167Verwaltungsgerichtshof06.02.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/03/0167

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.02.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022030167.L00

Spruch

I. zu Recht erkannt:

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

II. den Beschluss gefasst:

Die Revision wird, soweit sie sich gegen den Beschluss betreffend die Verhängung einer Ordnungsstrafe richtet, zurückgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.