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Ro 2022/03/0048•Verwaltungsgerichtshof Ro 2022/03/0048
Ro 2022/03/0048Verwaltungsgerichtshof14.11.2022
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtwidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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