Verwaltungsgerichtshof Ro 2022/03/0048

Ro 2022/03/0048Verwaltungsgerichtshof14.11.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2022/03/0048

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.11.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RO2022030048.J00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtwidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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