Verwaltungsgerichtshof Ro 2022/03/0047

Ro 2022/03/0047Verwaltungsgerichtshof22.11.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2022/03/0047

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.11.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RO2022030047.J00

Spruch

I. zu Recht erkannt:

Das angefochtene Erkenntnis wird, soweit damit der Antrag der Revisionswerberin auf Vergütung für den Verdienstentgang gemäß § 32 Epidemiegesetz 1950 im Zeitraum 17. bis 25. März 2020 abgewiesen wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

II. den Beschluss gefasst:

Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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