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Ro 2022/03/0032•Verwaltungsgerichtshof Ro 2022/03/0032
Ro 2022/03/0032Verwaltungsgerichtshof14.11.2022
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
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