Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/02/0222

Ra 2022/02/0222Verwaltungsgerichtshof16.02.2023

Regest

Auslegung Gesetzeskonforme Auslegung von Verordnungen Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen VwRallg3/3 Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/02/0222

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.02.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022020222.L00

Spruch

Der Revision wird Folge gegeben.

Das angefochtene Erkenntnis wird dahin abgeändert, dass die Beschwerde des Mitbeteiligten gegen den Bescheid der belangten Behörde abgewiesen wird.

Der Antrag des Amtsrevisionswerbers auf Zuspruch von Aufwandersatz wird abgewiesen.

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