Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/02/0111

Ra 2022/02/0111Verwaltungsgerichtshof27.07.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/02/0111

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.07.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022020111.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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