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Ra 2022/02/0042•Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/02/0042
Ra 2022/02/0042Verwaltungsgerichtshof01.04.2022
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Berufungsverfahren Befugnisse der Berufungsbehörde hinsichtlich Tatbestand und Subsumtion Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6 Verantwortlichkeit (VStG §9) zur Vertretung berufenes Organ
Die Revision wird zurückgewiesen.
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