Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/02/0024

Ra 2022/02/0024Verwaltungsgerichtshof19.04.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/02/0024

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.04.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022020024.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund und das Land Salzburg haben dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von je € 673,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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