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Fr 2022/02/0004•Verwaltungsgerichtshof Fr 2022/02/0004
Fr 2022/02/0004Verwaltungsgerichtshof28.11.2022
Der Fristsetzungsantrag wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Ein Aufwandersatz findet nicht statt.
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