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Ra 2022/01/0294•Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/01/0294
Ra 2022/01/0294Verwaltungsgerichtshof24.11.2022
I. den Beschluss gefasst:
Die Revision wird, soweit sie sich gegen die Zurückweisung des Antrages auf internationalen Schutz gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache richtet, zurückgewiesen.
II. zu Recht erkannt:
Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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