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Ra 2022/01/0152•Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/01/0152
Ra 2022/01/0152Verwaltungsgerichtshof09.11.2022
Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang seines angefochtenen Spruchpunktes A) I. wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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