Fr 2022/01/0046•Verwaltungsgerichtshof Fr 2022/01/0046
Fr 2022/01/0046Verwaltungsgerichtshof17.02.2023
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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