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Fr 2022/01/0041•Verwaltungsgerichtshof Fr 2022/01/0041
Fr 2022/01/0041Verwaltungsgerichtshof14.02.2023
Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5
Dem Verwaltungsgericht Wien wird aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb von drei Monaten, gerechnet vom Tag der Zustellung dieses Erkenntnisses, nachzuholen.
Der Antrag auf Aufwandersatz wird abgewiesen.
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