Verwaltungsgerichtshof Fr 2022/01/0041

Fr 2022/01/0041Verwaltungsgerichtshof14.02.2023

Regest

Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Fr 2022/01/0041

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.02.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:FR2022010041.F00

Spruch

Dem Verwaltungsgericht Wien wird aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb von drei Monaten, gerechnet vom Tag der Zustellung dieses Erkenntnisses, nachzuholen.

Der Antrag auf Aufwandersatz wird abgewiesen.

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