Verwaltungsgerichtshof Fr 2022/01/0027

Fr 2022/01/0027Verwaltungsgerichtshof17.02.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Fr 2022/01/0027

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.02.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:FR2022010027.F00

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Bund hat die Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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