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Fr 2022/01/0013•Verwaltungsgerichtshof Fr 2022/01/0013
Fr 2022/01/0013Verwaltungsgerichtshof31.08.2022
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat der erstantragstellenden Partei Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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