Verwaltungsgerichtshof Ro 2022/01/0007

Ro 2022/01/0007Verwaltungsgerichtshof04.07.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2022/01/0007

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.07.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RO2022010007.J00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der Revisionswerber hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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