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Ro 2022/01/0007•Verwaltungsgerichtshof Ro 2022/01/0007
Ro 2022/01/0007Verwaltungsgerichtshof04.07.2022
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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