Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/01/0007

Ra 2022/01/0007Verwaltungsgerichtshof30.03.2022

Regest

Inhalt der Berufungsentscheidung Kassation Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/01/0007

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.03.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022010007.L00

Spruch

Der Revision wird Folge gegeben.

Das angefochtene Erkenntnis wird dahin abgeändert, dass die Beschwerde der Mitbeteiligten gegen den Bescheid des Österreichischen Generalkonsulats München vom 17. Februar 2021, GZ. MünchenGK/KONS/0505/2021, als unbegründet abgewiesen wird.

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