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Ra 2021/22/0104•Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/22/0104
Ra 2021/22/0104Verwaltungsgerichtshof30.11.2022
Besondere Rechtsgebiete
Der bekämpfte Beschluss wird im Umfang seiner Anfechtung (Spruchpunkt 1.) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
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