Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/21/0253

Ra 2021/21/0253Verwaltungsgerichtshof05.04.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/21/0253

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.04.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021210253.L00

Spruch

Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Aufwandersatz findet nicht statt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.