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Ra 2021/21/0187•Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/21/0187
Ra 2021/21/0187Verwaltungsgerichtshof07.04.2022
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird im bekämpften Umfang (Spruchpunkte A.I., A.II. und A.IV., soweit damit der Aufwandersatzantrag des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl abgewiesen wurde) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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