Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/21/0151

Ra 2021/21/0151Verwaltungsgerichtshof05.04.2022

Regest

Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Verfahrensbestimmungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/21/0151

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.04.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021210151.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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