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Ra 2021/21/0048•Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/21/0048
Ra 2021/21/0048Verwaltungsgerichtshof21.04.2022
Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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