Fr 2021/21/0020•Verwaltungsgerichtshof Fr 2021/21/0020
Fr 2021/21/0020Verwaltungsgerichtshof29.03.2022
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat den Antragstellern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt 1.346,40 € binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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