Verwaltungsgerichtshof Fr 2021/21/0020

Fr 2021/21/0020Verwaltungsgerichtshof29.03.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Fr 2021/21/0020

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.03.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:FR2021210020.F00

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Bund hat den Antragstellern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt 1.346,40 € binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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