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Ra 2021/20/0367•Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/20/0367
Ra 2021/20/0367Verwaltungsgerichtshof24.01.2022
I. den Beschluss gefasst:
Die Revision wird, soweit sie sich gegen die Abweisung der Beschwerde in Bezug auf das Begehren auf Zuerkennung des Status des Asylberechtigten richtet, zurückgewiesen.
II. zu Recht erkannt:
In seinem übrigen Umfang wird das angefochtene Erkenntnis infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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