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Ra 2021/20/0246•Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/20/0246
Ra 2021/20/0246Verwaltungsgerichtshof25.07.2023
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Gemeinschaftsrecht Anwendungsvorrang, partielle Nichtanwendung von innerstaatlichem Recht EURallg1 Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3
Das angefochtene Erkenntnis wird, soweit damit die Spruchpunkte I. und II. des Bescheides des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 24. September 2019, 1047761604180476727, ersatzlos behoben wurden, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Im Übrigen wird die Revision als unbegründet abgewiesen.
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