Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/19/0403

Ra 2021/19/0403Verwaltungsgerichtshof21.04.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/19/0403

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.04.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021190403.L01

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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