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Ra 2021/18/0416•Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/18/0416
Ra 2021/18/0416Verwaltungsgerichtshof18.07.2022
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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