Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/18/0326

Ra 2021/18/0326Verwaltungsgerichtshof18.07.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/18/0326

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.07.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021180326.L00

Spruch

I. den Beschluss gefasst:

Die Revision wird insoweit zurückgewiesen, als sie sich gegen die Nichtzuerkennung des Status von Asylberechtigten wendet.

II. zu Recht erkannt:

Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von 1.106,40 € binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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