Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/18/0301

Ra 2021/18/0301Verwaltungsgerichtshof07.07.2023

Regest

Ermessen VwRallg8

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/18/0301

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.07.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021180301.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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